Sicherungsmaßnahme
PSR Montageservice GmbH
Moers
Das Amtsgericht Kleve hat zur PSR Montageservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2025, Aktenzeichen 39 IN 46/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 39 IN 46/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 20147
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 46/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 20147 eingetragenen PSR Montageservice GmbH, Neuer Wall 2, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mikdat Güclü, Dahlstraße 66 a, 47169 Duisburg
ist am 07.11.2025, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 46/25
Amtsgericht Kleve, 07.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 20147 eingetragenen PSR Montageservice GmbH, Neuer Wall 2, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mikdat Güclü, Dahlstraße 66 a, 47169 Duisburg
ist am 07.11.2025, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 46/25
Amtsgericht Kleve, 07.11.2025