Forderungsprüfung

PSB Preiswert Schnell Bauen GmbH

Ibbenbüren

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur PSB Preiswert Schnell Bauen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.02.2025, Aktenzeichen 80 IN 19/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 19/24
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6806
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erstellung als Bauträger ohne eigene Ausführung handwerklich relevanter Tätigkeiten und Vermarktung von schlüsselfertigen und teilschlüsselfertigen Häusern sowie Bausatzhäusern, die Altbausanierung sowie die Vermietung von Gerüsten und Baugeräten. Ferner ist der Gegenstand des Unternehmens die Vermakelung von Grundstücken und Häusern sowie die Vermittlung von Finanzierungen, Baubetreuung und Versicherungen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 19/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6806 eingetragenen PSB Preiswert Schnell Bauen GmbH, Gutenbergstraße 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arno van Hulle, Brüggenhofstraße 13, 48496 Hopsten

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 06.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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