Forderungsprüfung

ProWaTec Profilwalztechnik GmbH

Wadern

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur ProWaTec Profilwalztechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 107 IN 19/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 19/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 64553
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
18.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 19/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 64553 eingetragenen ProWaTec Profilwalztechnik GmbH, Im Gewerbepark 6, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Viktor Welterlich, und Herrn Klaus Schmitz,

wird der schriftliche Prüfungstermin vom 22.07.2026 verlegt auf

Mittwoch, 22.07.2026, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Der Termin findet im mündlichen Verfahren statt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

107 IN 19/26
Amtsgericht Saarbrücken, 18.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens