Sicherungsmaßnahme
Provence No. 5 GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Provence No. 5 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2024, Aktenzeichen 67g IN 369/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 369/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 151029
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 06.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens-Sören Schröder
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 369/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 151029 eingetragenen Provence No. 5 GmbH, c/o Albrecht & Dill Cosmetics GmbH, Brandstücken 16, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Cetl,
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten u.d. Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, insbes. an anderen Gesellschaften im eigenen Namen u. für eigene Rechnung etc.
ist am 05.12.2024, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 369/24
Amtsgericht Hamburg, 05.12.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 151029 eingetragenen Provence No. 5 GmbH, c/o Albrecht & Dill Cosmetics GmbH, Brandstücken 16, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Cetl,
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten u.d. Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, insbes. an anderen Gesellschaften im eigenen Namen u. für eigene Rechnung etc.
ist am 05.12.2024, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 369/24
Amtsgericht Hamburg, 05.12.2024