Forderungsprüfung
protecs24 GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur protecs24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2024, Aktenzeichen 908 IN 108/24 - 7 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 908 IN 108/24 - 7 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 218514
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am
Mittwoch, 21.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover (Berichts- und Prüfungstermin)
wie folgt ergänzt:
Der Termin dient auch der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert und zwar insbesondere: Zustimmung zur gerichtlichen Durchsetzung eines sich gegen den Geschäftsführer aus §§ 30, 31, 43 und 43 GmbHG ergebenden Erstattungs- und Schadensersatzanspruches von maximal 1.217.147,72 EUR.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2024
wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am
Mittwoch, 21.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover (Berichts- und Prüfungstermin)
wie folgt ergänzt:
Der Termin dient auch der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert und zwar insbesondere: Zustimmung zur gerichtlichen Durchsetzung eines sich gegen den Geschäftsführer aus §§ 30, 31, 43 und 43 GmbHG ergebenden Erstattungs- und Schadensersatzanspruches von maximal 1.217.147,72 EUR.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2024