Vergütungsfestsetzung

promedi Personalmanagement GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur promedi Personalmanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 70j IN 71/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 71/25
Registerbezug
Köln, HRB 60878
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.06.2026
Rechtsform
GmbH
Sachwalter
Thomas Ellrich
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Unternehmens- und Personalberatung sowie die Personalvermittlug und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Köln

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Astera Legal, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt

Sachwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dana Kölmel, Am Riettor 1, 78048 Villingen-Schwenningen wie folgt festgesetzt.
Vergütung xx € Auslagen 0,00 € Zwischensumme x € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x € Endbetrag xx €

Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig x je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x € angemessen ist. Für x Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x €.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.

70j IN 71/25
Amtsgericht Köln, 01.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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