Insolvenzplan

ProKartal GmbH

Minden

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ProKartal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen 43 IN 352/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 352/21
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4923
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stephan Höltershinken
Im Handelsregister seit
1991
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel, insbesondere der Im- und Export von Lebensmitteln, aber auch von anderen Waren im Food- und Nonfood-Bereich, die Vermittlung und Durchführung von Reisen und Ferienwohnungen und -häusern und sonstige Touristikleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in Marketingangelegenheiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 352/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4923 eingetragenen ProKartal GmbH, Marienglacis 37, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Renetta Sigrid Braatz, Brückenkopf 3 A, 32423 Minden

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwalts GmbH, Ohmstraße 7/I, 80802 München

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 31.03.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 12.05.2026, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

43 IN 352/21
Amtsgericht Bielefeld, 21.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzplan
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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