Sicherungsmaßnahme
Projekt TW13 GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Projekt TW13 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2025, Aktenzeichen 67g IN 249/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 249/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 165557
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Morgen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 249/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165557 eingetragenen Projekt TW13 GmbH, Jungfernstieg 7, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schnee,
Geschäftszweig: Kauf, Verkauf sowie die Verwertung von Immobilien jeder Art; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnungen etc.
ist am 11.08.2025, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 249/25
Amtsgericht Hamburg, 11.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165557 eingetragenen Projekt TW13 GmbH, Jungfernstieg 7, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schnee,
Geschäftszweig: Kauf, Verkauf sowie die Verwertung von Immobilien jeder Art; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnungen etc.
ist am 11.08.2025, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 249/25
Amtsgericht Hamburg, 11.08.2025