Sicherungsmaßnahme

Projekt QI 17 GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Projekt QI 17 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 67g IN 270/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 270/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 159965
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
08.12.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jens-Sören Schröder

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 270/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159965 eingetragenen Projekt QI 17 GmbH, Erdkampsweg 25, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukasz Miroslaw Surulo,

Geschäftszweig: Die Projektentwicklung und Bebauung, Planung, Sanierung und Veräußerung von Immobilien einschließlich der Tätigkeit als Bauträger gem. § 34c GewO usw.

ist am 05.12.2025, um 15:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 270/25
Amtsgericht Hamburg, 05.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme