Forderungsprüfung
PROJECT PW An der Billwiese 22-24 Oberursel GmbH & Co. KG
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur PROJECT PW An der Billwiese 22-24 Oberursel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2025, Aktenzeichen IN 1166/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1166/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 17739
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.02.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 1166/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW An der Billwiese 22-24 Oberursel GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 2. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17739
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW An der Billwiese 22-24 Oberursel GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 2. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17739
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.02.2025