Sicherungsmaßnahme

progresso group GmbH

Paderborn

Das Amtsgericht Paderborn hat zur progresso group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.10.2022, Aktenzeichen 2 IN 210/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 210/22
Registerbezug
Paderborn, HRB 13477
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.10.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Bero-Alexander Lau
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, Prozess- und Organisationsberatung sowie die Entwicklung von Software, die Entwicklung und Anwendung von Robotertechnik das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 210/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB13477 eingetragenen progresso group GmbH, Technologierpark 20, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hessameddin Omumi, Pfarrer-Drees-Straße 9, 33154 Salzkotten

ist am 31.10.2022, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 210/22
Amtsgericht Paderborn, 31.10.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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