Forderungsprüfung
Proflax Textilmanufaktur GmbH & Co.KG
Kirchentellinsfurt
Das Amtsgericht Tübingen hat zur Proflax Textilmanufaktur GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 12 IN 173/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tübingen
- Aktenzeichen
- 12 IN 173/24
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 381464
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
12 IN 173/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Proflax Textilmanufaktur GmbH & Co.KG, 3. OG, Einhornstraße 10, 72138 Kirchentellinsfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Proflax Textilmanufaktur Verwaltungs-GmbH, Wilhelmstraße 44, 72074 Tübingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Reisch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 381464
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dirk Eichelbaum, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart, Gz.: PROFLAX
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Proflax Textilmanufaktur GmbH & Co.KG, 3. OG, Einhornstraße 10, 72138 Kirchentellinsfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Proflax Textilmanufaktur Verwaltungs-GmbH, Wilhelmstraße 44, 72074 Tübingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Reisch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 381464
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dirk Eichelbaum, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart, Gz.: PROFLAX
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 17.09.2026