Sicherungsmaßnahme
Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat zur Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 50 IN 86/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 50 IN 86/26
- Registerbezug
- Lemgo, HRA 4416
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Martin Schmidt
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 86/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4416 eingetragenen Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen, Ahmser Str. 74, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6119 eingetragene Profilsystem Verwaltungs-GmbH GmbH, Ahmser Str. 74, 32107 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Schormann
ist am 22.05.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 86/26
Amtsgericht Detmold, 22.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4416 eingetragenen Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen, Ahmser Str. 74, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6119 eingetragene Profilsystem Verwaltungs-GmbH GmbH, Ahmser Str. 74, 32107 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Schormann
ist am 22.05.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 86/26
Amtsgericht Detmold, 22.05.2026