Sicherungsmaßnahme

Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen

Bad Salzuflen

Das Amtsgericht Detmold hat zur Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 50 IN 86/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 86/26
Registerbezug
Lemgo, HRA 4416
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.05.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Martin Schmidt
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 86/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4416 eingetragenen Profilsystem GmbH & Co. KG Profilblechtechnik & Industriemontagen, Ahmser Str. 74, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6119 eingetragene Profilsystem Verwaltungs-GmbH GmbH, Ahmser Str. 74, 32107 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Schormann

ist am 22.05.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

50 IN 86/26
Amtsgericht Detmold, 22.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme