Insolvenzplan
Pro-Liberis gGmbH
Karlsruhe
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Pro-Liberis gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 80 IN 116/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 80 IN 116/26
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 111361
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
80 IN 116/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pro-Liberis gGmbH
G.-Braun-Straße 14
76187 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Peer Giemsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 111361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 101/2023/jb/so
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Montag, 16.11.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 0.15, EG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Weiter dient der Termin möglicherweise zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten geänderten Insolvenzplan
Gemäß § 232 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 3 InsO i.V.m. § 235 Abs. 1 S. 3 InsO erhalten der Gläubigerausschuss, der Betriebsrat und die Schuldnerin Gelegenheit, bis zum 09.11.2026 (Eingang bei Gericht) zu dem Insolvenzplan in der Fassung vom 05.10.2026 förmlich Stellung zu nehmen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO) und über diese Änderungen im gleichen Termin abgestimmt werden kann.
Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:
|Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass
|bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht. Die aus dem Handelsregister ersichtlichen organschaftlichen Vertreter (oder Prokuristen) benötigen keine gesonderte Vollmacht. Alle anderen Vertreter haben neben der Vollmacht auch eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtausstellers vorzulegen. Falls die Vertretungsmacht des Vollmachtausstellers nicht aus dem Handelsregister ersichtlich ist, wird eine lückenlose Kette aller Vollmachten in gleicher Weise benötigt.
|bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht. Neben der Vollmacht ist auch eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtausstellers vorzulegen.
|sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
Bitte, achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1) dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2) gegen den Plan gestimmt hat und
3) mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pro-Liberis gGmbH
G.-Braun-Straße 14
76187 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Peer Giemsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 111361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 101/2023/jb/so
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Montag, 16.11.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 0.15, EG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Weiter dient der Termin möglicherweise zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten geänderten Insolvenzplan
Gemäß § 232 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 3 InsO i.V.m. § 235 Abs. 1 S. 3 InsO erhalten der Gläubigerausschuss, der Betriebsrat und die Schuldnerin Gelegenheit, bis zum 09.11.2026 (Eingang bei Gericht) zu dem Insolvenzplan in der Fassung vom 05.10.2026 förmlich Stellung zu nehmen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO) und über diese Änderungen im gleichen Termin abgestimmt werden kann.
Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:
|Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass
|bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht. Die aus dem Handelsregister ersichtlichen organschaftlichen Vertreter (oder Prokuristen) benötigen keine gesonderte Vollmacht. Alle anderen Vertreter haben neben der Vollmacht auch eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtausstellers vorzulegen. Falls die Vertretungsmacht des Vollmachtausstellers nicht aus dem Handelsregister ersichtlich ist, wird eine lückenlose Kette aller Vollmachten in gleicher Weise benötigt.
|bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht. Neben der Vollmacht ist auch eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtausstellers vorzulegen.
|sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
Bitte, achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1) dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2) gegen den Plan gestimmt hat und
3) mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.10.2026