Sicherungsmaßnahme

pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2024, Aktenzeichen 99 IN 109/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 109/24
Registerbezug
Bonn, HRB 7929
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.06.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Andreas Schulte-Beckhausen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 109/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 7929 eingetragenen pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH, Bachstr. 1-3, 53115 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hartmut Scholz, Hartwig Hüser Str. 15, 53227 Bonn

ist am 04.06.2024, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 04.06.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme