Sicherungsmaßnahme
pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2024, Aktenzeichen 99 IN 109/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 109/24
- Registerbezug
- Bonn, HRB 7929
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.06.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Andreas Schulte-Beckhausen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 109/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 7929 eingetragenen pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH, Bachstr. 1-3, 53115 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hartmut Scholz, Hartwig Hüser Str. 15, 53227 Bonn
ist am 04.06.2024, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 04.06.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 7929 eingetragenen pro Implant Zahntechnisches LaborGmbH, Bachstr. 1-3, 53115 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hartmut Scholz, Hartwig Hüser Str. 15, 53227 Bonn
ist am 04.06.2024, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 04.06.2024