Schlusstermin
Pro Gastro Management GmbH
Küssaberg
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat zur Pro Gastro Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2025, Aktenzeichen 4 IN 203/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 203/21
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 719852
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 12.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 203/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Gastro Management GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Philipp Schmidt
Hauptstraße 1, 79790 Küssaberg
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 07.03.2025 beschlossen:
Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2025 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 39 niedergelegt,
2. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Forderungen der Insolvenzmasse.
Mitteilung des Insolvenzverwalters:
Zur Insolvenztabelle anerkannt sind Forderungen in Höhe von 202.437,31 €. Für die Verteilung steht ein Betrag zur Verfügung in Höhe von 3.123,85 €.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht -, 07.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Gastro Management GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Philipp Schmidt
Hauptstraße 1, 79790 Küssaberg
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 07.03.2025 beschlossen:
Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2025 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 39 niedergelegt,
2. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Forderungen der Insolvenzmasse.
Mitteilung des Insolvenzverwalters:
Zur Insolvenztabelle anerkannt sind Forderungen in Höhe von 202.437,31 €. Für die Verteilung steht ein Betrag zur Verfügung in Höhe von 3.123,85 €.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht -, 07.03.2025