Vergütungsfestsetzung
PRO-CAM GmbH i.L.
Altenholz
Das Amtsgericht Neumünster hat zur PRO-CAM GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 93 IN 32/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 32/13
- Registerbezug
- Kiel, HRB 14868 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
93 IN 32/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PRO-CAM GmbH i.L., Rehmkamp 3, 24161 Altenholz, vertreten durch den Liquidator Rüdiger Krusche
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 14868 KI
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.092.784,14 EUR steht ein Betrag von 402.364,42 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 20.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PRO-CAM GmbH i.L., Rehmkamp 3, 24161 Altenholz, vertreten durch den Liquidator Rüdiger Krusche
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 14868 KI
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.092.784,14 EUR steht ein Betrag von 402.364,42 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 20.09.2026