Vergütungsfestsetzung
Primo-Genus GmbH
Angermünde
Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Primo-Genus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 15 IN 121/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 121/21
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12742
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Primo-Genus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12742), Geschäftszweig: Holz- und Bautenschutz und Einbau von genormten Baufertigteilen, Pestalozzistraße 54, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Katt, Pestalozzistraße 54, 16278 Angermünde
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 16. November 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 21. September 2026
15 IN 121/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Primo-Genus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12742), Geschäftszweig: Holz- und Bautenschutz und Einbau von genormten Baufertigteilen, Pestalozzistraße 54, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Katt, Pestalozzistraße 54, 16278 Angermünde
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 16. November 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 21. September 2026
15 IN 121/21