Sicherungsmaßnahme
PRICA Baudekoration GmbH
Rodgau
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur PRICA Baudekoration GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.04.2024, Aktenzeichen 8 IN 218/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 218/24
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 23325
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 26.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Mirko Lehnert
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Baudekorationsmaßnahmen wie der Anstrich, Verputz, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Gerüst-, Trocken- und Innenausbau, Vollwärmeschutz sowie die Vermittlung solcher Arbeiten an Subunternehmer.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 218/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PRICA Baudekoration GmbH, Opelstraße 18a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23325), ist am 26.04.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.04.2024
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.04.2024