Sicherungsmaßnahme
Priara GmbH
Langenfeld
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Priara GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 501 IN 96/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 96/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 91861
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Lambrecht
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91861 eingetragenen Priara GmbH, Hausinger Str. 4, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dimitri Unruh,
ist am 11.05.2026, um 14:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 96/26
Amtsgericht Düsseldorf, 11.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91861 eingetragenen Priara GmbH, Hausinger Str. 4, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dimitri Unruh,
ist am 11.05.2026, um 14:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 96/26
Amtsgericht Düsseldorf, 11.05.2026