Sicherungsmaßnahme

Pressfix Gerätebau GmbH & Co.KG

Velen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Pressfix Gerätebau GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 73 IN 36/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
73 IN 36/26
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7029
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Nicola Oltmanns

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 36/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7029 eingetragenen Pressfix Gerätebau GmbH & Co.KG, Südring 51, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13555 eingetragene Brings & Söhne Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH GmbH, Südring 51, 46342 Velen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Brings, Gildenstraße 51, 46325 Borken,, Herrn Johannes Wilhelm Hermann Brings, Heidener Straße 11 , 46348 Raesfeld, und Herrn Daniel Brings, Heidener Straße 11, 46348 Raesfeld,

ist am 22.06.2026, um 13:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

73 IN 36/26
Amtsgericht Münster, 19.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme