Forderungsprüfung
PRE Development Verwaltungs GmbH
Hameln
Das Amtsgericht Hameln hat zur PRE Development Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 37 IN 38/24 -1-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 38/24 -1-
- Registerbezug
- Hannover, HRB 206774
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 01.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
37 IN 38/24 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRE Development Verwaltungs GmbH, Am Beginenhof 2, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 206774), vertr. d.: 1. Dimitri Lambrecht, Am Berginenhof 2, 31785 Hameln, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Alexandr Gagariu, Am Berginenhof 2, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 01.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 01.09.2026