Sicherungsmaßnahme

Präzisionsrohre Friedr. Wilhelm Mayweg GmbH & Co. KG

Altena (Westf.)

Das Amtsgericht Essen hat zur Präzisionsrohre Friedr. Wilhelm Mayweg GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 161 IN 115/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 115/26
Registerbezug
Iserlohn, HRA 3943
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christian Holzmann

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 115/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3943 eingetragenen Präzisionsrohre Friedr. Wilhelm Mayweg GmbH & Co. KG, Rahmedestraße 199, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene MÜWI Verwaltungs GmbH, Rahmedestraße 199, 58762 Altena (Westf.), diese vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Frau Dr. Christine Jüngst, Rahmedestraße 199, 58762 Altena (Westf.),

ist am 09.09.2026, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 175, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

161 IN 115/26
Amtsgericht Essen, 09.09.2026
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