Aufhebung des Verfahrens

Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH

Lüdenscheid

Das Amtsgericht Hagen hat zur Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 103 IN 32/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 32/18
Registerbezug
Iserlohn, HRB 7036
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Martin Plappert
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Veredelung von Spritzgießformen und sonstigen Werkzeugen durch Polituren jeglicher Art, insbesondere Präzisions- und Hochglanzpolituren, sowie die Durchführung aller notwendigen vor- und nachgelagerten Arbeiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 32/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7036 eingetragenen Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH, Altenaer Str. 227, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Zimmer, , diese vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Martin Buchheister, Bahnhofsallee 2, 58507 Lüdenscheid,

Insolvenzverwalter: Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid

wird heute, am 12.08.2026, um 7:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

103 IN 32/18
Amtsgericht Hagen, 12.08.2026
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