Forderungsprüfung
PowerGram Contracting Germany GmbH
Moosach
Das Amtsgericht München hat zur PowerGram Contracting Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 1509 IN 1753/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1753/19
- Registerbezug
- München, HRB 206850
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung bei Konzeption, Finanzierung und Betrieb von Projekten im Bereich regenerativer Energien sowie Betriebsführung und Planung in diesem Sektor.
Veröffentlichungstext
1509 IN 1753/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PowerGram Contracting Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Finkenstraße 8, 85665 Moosach
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206850
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PowerGram Contracting Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Finkenstraße 8, 85665 Moosach
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206850
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.08.2026