Forderungsprüfung

Power-Child e.V.

München

Das Amtsgericht München hat zur Power-Child e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2026, Aktenzeichen 1507 IN 1233/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1507 IN 1233/22
Registerbezug
München, VR 17676
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
26.01.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

1507 IN 1233/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Power-Child e.V., Bauerstraße 19, 80796 München, vertreten durch den Vorstand Dr. Zwick Johannes
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: VR 17676
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ulsenheimer Rechtsanwälte, Maximiliansplatz 12, 80333 München

1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 300,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens