Sicherungsmaßnahme
Pott Immo GmbH
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur Pott Immo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 161 IN 45/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 45/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 17771
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Moritz Sponagel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17771 eingetragenen Pott Immo GmbH, vertr. d. d. Gf., Am Brauturm 11-13, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Benjamin Heimann, Am Brinke 3, 31535 Neustadt und Herrn Carsten Stanley, Hervester Str. 35, 46286 Dorsten
ist am 07.04.2026, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 45/26
Amtsgericht Essen, 07.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17771 eingetragenen Pott Immo GmbH, vertr. d. d. Gf., Am Brauturm 11-13, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Benjamin Heimann, Am Brinke 3, 31535 Neustadt und Herrn Carsten Stanley, Hervester Str. 35, 46286 Dorsten
ist am 07.04.2026, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 45/26
Amtsgericht Essen, 07.04.2026