Insolvenzbekanntmachung

Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 67g IN 165/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 165/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 164391
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten sowie der Erwerb und die Ver-äußerung von Grundbesitz aller Art in der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Investition in und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften und Immobilienprojekten.

Veröffentlichungstext

67g IN 165/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH, das Halten und Verwalten sowie der Erwerb und die Ver-äußerung von Grundbesitz aller Art in der Bund, Nobistor 16, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 164391), vertr. d.: Oliver Talanga, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 29.07.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.

Amtsgericht Hamburg, 14.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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