Aufhebung des Verfahrens

Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH

Spiesen-Elversberg

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 111 IN 29/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
111 IN 29/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 13209
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Andrea Julia Wolf
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Betreiben von Gaststätten und Restaurants
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraße 3, 66111 Saarbrücken

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken

wird heute, am 06.07.2026, um 12:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 06.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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