Sicherungsmaßnahme
Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt)
Neunkirchen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 25 IN 26/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 26/26
- Registerbezug
- Siegen, HRB 14031
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Christina Combecher
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14031 eingetragenen Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Porczeng, Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen
Geschäftszweig: Transport und Montage
ist am 27.02.2026, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christina Combecher, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 26/26
Amtsgericht Siegen, 27.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14031 eingetragenen Porczeng Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Porczeng, Im Alten Dorf 3, 57290 Neunkirchen
Geschäftszweig: Transport und Montage
ist am 27.02.2026, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christina Combecher, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 26/26
Amtsgericht Siegen, 27.02.2026