Forderungsprüfung
Popara GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Popara GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.03.2023, Aktenzeichen 36p IN 4949/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36p IN 4949/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 177771
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 01.03.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36p IN 4949/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Popara GmbH, Britzer Damm 101, 12347 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Osinski
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 177771
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.02.2023 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 27.02.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 bis Nr. 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Popara GmbH, Britzer Damm 101, 12347 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Osinski
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 177771
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.02.2023 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 27.02.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 bis Nr. 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2023