Forderungsprüfung
Popara Almir GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Popara Almir GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 36p IN 6508/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36p IN 6508/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 226263
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Maurer- und Stahlbetonarbeiten.
Veröffentlichungstext
36p IN 6508/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Popara Almir GmbH, Nächst Neuendorfer Landstraße 12, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Mensur Agović
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226263
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Popara Almir GmbH, Nächst Neuendorfer Landstraße 12, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Mensur Agović
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226263
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026