Forderungsprüfung
Pop Beverage GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Pop Beverage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 1513 IN 595/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 595/24
- Registerbezug
- München, HRB 255816
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1513 IN 595/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pop Beverage GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sekula Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255816
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Hultschiner Straße 8, 81677 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38 - 42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pop Beverage GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sekula Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 255816
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Hultschiner Straße 8, 81677 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38 - 42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026