Forderungsprüfung
Poenar Verwaltungs GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Poenar Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 36p IN 6937/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36p IN 6937/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 219660
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 04.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36p IN 6937/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Poenar Verwaltungs GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Asli Aksu und Mihai-Calin Poenar
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219660
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Poenar Verwaltungs GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Asli Aksu und Mihai-Calin Poenar
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219660
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.03.2026