Sicherungsmaßnahme

Platingrading GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Platingrading GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 70j IN 3/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 3/26
Registerbezug
Köln, HRB 105522
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Sammelkarten, insbesondere die Begutachtung und Wertermittlung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 3/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105522 eingetragenen Platingrading GmbH, Wikinger Str. 70, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mert Ali Cingöz, Wikinger Str. 70, 51107 Köln und Herrn Erdem Cingöz, Wikingerstraße 70, 51107 Köln

Geschäftszweig: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Sammelkarten, insbesondere die Begutachtung und Wertermittlung.

Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peer Jung über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

Köln, 10.07.26

Verfahrensverlauf

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