Forderungsprüfung
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 1502 IN 844/01.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 844/01
- Registerbezug
- München, HRB 109594
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1502 IN 844/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Weiß Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Weiß Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026