Vergütungsfestsetzung

PLANETHIC GROUP AG

Ludwigsfelde

Das Amtsgericht Potsdam hat zur PLANETHIC GROUP AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 650 IN 179/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
650 IN 179/26
Registerbezug
Berlin, HRB 219813 B
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
AG

Veröffentlichungstext

650 IN 179/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PLANETHIC GROUP AG, An den Kiefern 7, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Vorstand Sascha Voigt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 219813 B
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

hat die Schuldnerin am 26.10.2026 angezeigt, dass die Schuldnerin als Emittentin der Schuldverschreibungen 2020/ 2030 (ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF) die Anleihegläubiger zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung
im Abstimmungszeitraum
von 00:00 Uhr (MEZ) am 30. Oktober 2026 bis 12:00 Uhr (MEZ) (Mittag) am 2. November 2026
aufgefordert hat.
Die nachfolgende Veröffentlichung erfolgt gem. § 19 Abs. 5 SchVG:

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG IST,
DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.
planethic
Aufforderung zur Stimmabgabe
der
Planethic Group AG
(vormals Veganz Group AG)
eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Deutschland,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der
Handelsregisternummer HRB 219813 B, geschäftsansässig An den Kiefern 7, 14974
Ludwigsfelde, Deutschland
(als „Emittentin")
an die Anleihegläubiger (die „Gläubiger") ihrer ausstehenden
EUR 10.000.000 7,5% Schuldverschreibungen 2020/ 2030
(ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF)
(die „Schuldverschreibungen")
Die Emittentin fordert die Gläubiger der Schuldverschreibungen auf zur Stimmabgabe im Rahmen einer
Abstimmung ohne Versammlung
im Abstimmungszeitraum
von 00:00 Uhr (MEZ) am 30. Oktober 2026
bis
12:00 Uhr (MEZ) (Mittag) am 2. November 2026
(der „Abstimmungszeitraum")
unter den Bedingungen dieser Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung
ohne Versammlung der Anleihegläubiger abzustimmen
(„Aufforderung zur Stimmabgabe").
Die Abstimmung ohne Versammlung erfolgt ausschließlich in Textform per E-Mail, Fax oder Post und wird von dem Notar durchgeführt,
der von der Emittentin zu diesem Zweck bestellt wurde (der „Abstimmungsleiter" oder der „Notar").
INHABER DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN SOLLTEN DIE NACHSTEHENDEN WICHTIGEN HINWEISE BEACHTEN:
Die Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt die
Veröffentlichung weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung
zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar.
I. VORBEMERKUNG 1. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 25. August 2026 (Az. 650 IN 179/26) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planethic Group AG eröffnet und die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO angeordnet. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt
Prof. Dr. Torsten Martini, GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin, bestellt („Sachwalter"). Der
Vorstand bleibt berechtigt, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und über es zu verfügen; er unterliegt dabei der Aufsicht des
Sachwalters.
2. Einberufungsverlangen gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 SchVG
Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen nachgewiesenermaßen zusammen mehr als 5 Prozent der ausstehenden
Schuldverschreibungen erreichen, haben mit Schreiben vom 8. Oktober 2026 bei der Emittentin ein Verlangen auf Einberufung einer
Versammlung der Anleihegläubiger gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 SchVG gestellt, um den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger
abzuberufen. Diesem Verlangen kommt die Emittentin nach.
Gemäß Schreiben der die Einberufung verlangenden Gläubiger haben diese das Vertrauen in die Amtsführung des aktuellen
gemeinsamen Vertreters verloren. Der bisherige gemeinsame Vertreter sei 2024 im Zusammenhang mit der Prolongation der Anleihe
bestellt worden und nicht für die aktuelle Situation der Emittentin. Die Interessen der Gläubiger im laufenden Verfahren erforderten
eine Neuausrichtung der Vertretung. Aus Sicht der die Einberufung verlangenden Gläubiger sei die Eigenverwaltung der beste Weg, um
den Wert der Forderungen zu erhalten und einen schnellen Abschluss des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Um Schaden von der
Gläubigergemeinschaft abzuwenden, sei die Abberufung und gleichzeitige Neubestellung eines Nachfolgers in der Funktion des
gemeinsamen Vertreters daher erforderlich.
Der Sachwalter hat der Durchführung der Aufforderung zur Stimmabgabe zugestimmt.
II. GEGENSTÄNDE DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG UND BESCHLUSSVORSCHLÄGE
In der Abstimmung ohne Versammlung werden folgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt, wobei für die nachfolgenden Beschlüsse
jeweils die einfache Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte ausreicht:
1. TOP 1: Abberufung des bestehenden gemeinsamen Vertreters
„Der derzeitige gemeinsame Vertreter der Gläubiger, Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Berlin, wird mit Wirksamwerden
der Bestellung des neuen gemeinsamen Vertreters nach TOP 2 dieser Gläubigerversammlung von seinem Amt als gemeinsamer
Vertreter abberufen."
2. TOP 2: Bestellung eines neuen gemeinsamen Vertreters
„Zum neuen gemeinsamen Vertreter der Gläubiger wird Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Käpplinger, LL.M., c/o Goodwin Procter
LLP, Perusastraße 7, 80333 München, bestellt. Herr Dr. Käpplinger hat bestätigt, dass er das Mandat übernehmen kann. Es
wird darauf hingewiesen, dass Goodwin Procter auf Seiten von Herrn Bredack, dem ehemaligen CEO der Emittentin, in einer
laufenden Transaktion berät und offene Honorarforderungen gegen die Emittentin hat..
Der gemeinsame Vertreter hat die Befugnisse, die ihm im Schuldverschreibungsgesetz eingeräumt werden. Sämtliche
Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des gemeinsamen Vertreters in dieser Beschlussfassung sind im Zweifel weit
auszulegen. Über seine Tätigkeit hat der gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung sowie Ersatz für die ihm entstehenden Kosten und
Aufwendungen nach § 7 Abs. 6 SchVG. Als Vergütung des Gemeinsamen Vertreters ist ein Stundensatz von EUR 550,00
(netto), jedoch beschränkt auf einen Höchstbetrag in Höhe von 10% des Betrages, der an die Anleihegläubiger zurückgezahlt
wird, mindestens aber EUR 15.000,00, angemessen.
Der gemeinsame Vertreter ist ermächtigt, die angemessene Vergütung nebst Kosten und Aufwendungen des gemeinsamen
Vertreters für Tätigkeiten des gemeinsamen Vertreters aus Beträgen einzubehalten, die von einem etwaigen Insolvenzverwalter
oder sonstigen Dritten zum Zwecke der Zahlung an die Anleihegläubiger an den gemeinsamen Vertreter geleistet werden. Der
Gemeinsame Vertreter ist darüber hinaus berechtigt, für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine
Vermögensschadenshaftpflicht mit einer angemessenen Versicherungssumme abzuschließen. Die Kosten für diese
Vermögensschadenspflichtversicherung sind direkt an den gemeinsamen Vertreter zu erstatten. Der Gemeinsame Vertreter
wird von der Beschränkung des § 181 BGB (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit. Der Gemeinsame
Vertreter haftet den Anleihegläubigern als Gesamtgläubiger für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben; bei seiner
Tätigkeit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt
insbesondere dann nicht vor, wenn der Gemeinsame Vertreter bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise
annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Anleihegläubiger zu handeln. Den
Gemeinsamen Vertreter trifft keine Beweislastumkehr analog § 93 Abs. 2 S. 2 Aktiengesetz (und vergleichbaren Regelungen
ausländischen Rechts). Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf eine Höchstsumme von EUR 1 Mio. (eine Million)
begrenzt, es sei denn, er hat nicht nur einfach fahrlässig gehandelt. Über die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche gegen
den Gemeinsamen Vertreter entscheiden die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss."
III. VERFAHRENSHINWEISE ZUR ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
1. Abstimmungsverfahren
Die Abstimmung ohne Versammlung wird nach den Regeln des SchVG durchgeführt. Gemäß § 5 Absatz 6 SchVG i.V.m. § 12 (c) (ii) der
Anleihebedingungen werden Beschlüsse der Gläubiger im Wege der Abstimmung ohne Versammlung gefasst.
Die Abstimmung ohne Versammlung wird durch den Abstimmungsleiter, Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main, (der
„Abstimmungsleiter") durchgeführt, der von der Emittentin zu diesem Zweck gemäß § 18 Absatz 2 SchVG beauftragt wurde.
Der „Abstimmungszeitraum" beginnt am 30. Oktober 2026, 00:00 Uhr (MEZ) und endet am 2. November 2026, 12.00 Uhr (MEZ)
(Mittag).
Die Gläubiger können ihre Stimme (im eigenen Namen oder durch einen Stimmrechtsvertreter) gegenüber dem
Abstimmungsleiter durch Übermittlung eines Stimmformulars (siehe hierzu nachfolgend unter „Teilnahme an der Abstimmung")
abgeben.
2. Teilnahme an der Abstimmung

789 Gläubiger müssen bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d.h. bis zum 2. November 2026, 12:00 Uhr (MEZ) (Mittag)) den
Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform übermitteln.
Gläubiger, die es versäumen, vor dem Ende des Abstimmungszeitraums den Besonderen Nachweis und einen
Sperrvermerk zu übermitteln, sind nicht zur Stimmabgabe berechtigt.
Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen Gläubiger ihr Stimmformular während des Abstimmungszeitraums in Deutsch oder
Englisch in Textform an die folgende Adresse des Abstimmungsleiters senden:
Notar Dr. Dirk Otto
Anleihe Planethic Group AG: Abstimmung ohne Versammlung
Lindenstraße 15,
60325 Frankfurt am Main,
Bundesrepublik Deutschland Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
Stimmen, die vor oder nach dem Abstimmungszeitraum bei dem Abstimmungsleiter eingehen, werden nicht
berücksichtigt und sind wirkungslos.
Gläubiger werden gebeten, das Muster des Stimmformulars zu verwenden, das dieser Aufforderung zur Stimmabgabe als Anlage 1 (in
deutscher Sprache) beigefügt ist.
Der vom Gläubiger zu übermittelnde „Besondere Nachweis" ist ein von der Depotbank des betreffenden Gläubigers ausgestellter
besonderer Nachweis (§ 18 Absatz 4 Satz 1, Absatz 1, § 10 Absatz 3 Satz 2 SchVG), der (i) den vollständigen Namen und die
vollständige Adresse des Gläubigers und (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, der dem Depot des Gläubigers
am Tag des Auszugs gutgeschrieben ist. Der „Sperrvermerk" ist eine von der Depotbank ausgestellte Bestätigung, dass die
betreffenden Schuldverschreibungen während des Zeitraums vom Datum des Besonderen Nachweises bis zum letzten Tag
(einschließlich) des Abstimmungszeitraums nicht übertragbar sind.
Jeder Gläubiger kann sich durch einen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Gläubiger, die sich durch einen Stimmrechtsvertreter
vertreten lassen möchten, werden gebeten, dass dieser Aufforderung zur Stimmabgabe beigefügte Vollmachtsformular als Anlage 2
(Formular Stimmrechtsvollmacht) zu verwenden. Die Vollmacht und alle Anweisungen, die der Vollmachtgeber dem
Stimmrechtsvertreter erteilt, müssen in Textform vorliegen. Der Notar muss die Vollmacht (und den Besonderen Nachweis und den
Sperrvermerk) spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums in Textform erhalten. Soweit anwendbar, muss auch ein nach
Ermessen des Notars ausreichender Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers spätestens bis zum Ende des
Abstimmungszeitraums bei dem Notar in Textform eingehen.
Stimmen, die von einem rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigten / Stimmrechtsvertreter im Namen eines Gläubigers
abgegeben werden, ohne dass bis zum Ende des Abstimmungszeitraums eine Vollmacht vorgelegt wird, können von dem
Notar nicht berücksichtigt werden.
Werden Gläubiger durch gesetzliche Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen
Sachwalter (z.B. ein Insolvenzschuldner durch seinen Insolvenzverwalter) vertreten, so hat der gesetzliche Vertreter bzw. der
Sachwalter neben dem Nachweis, dass die von ihm vertretene Person Gläubiger ist, seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter
Form nachzuweisen (z.B. durch eine Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde).
Gläubiger, die als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder sonstige juristische Person nach deutschem Recht (z.B. als
Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen
Rechts) oder nach ausländischem Recht (z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht) organisiert sind,
werden aufgefordert, sowohl die Vertretungsbefugnis ihrer gesetzlichen Vertreter bis zum Ende des Abstimmungszeitraums als auch die
Inhaberstellung der von ihnen vertretenen juristischen Person oder Personengesellschaft in Bezug auf die Schuldverschreibungen
nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem entsprechenden Register (z.B. Handelsregister,
Vereinsregister) oder durch eine andere, gleichwertige Bescheinigung erfolgen. Der Vertretungsnachweis muss nicht in beglaubigter
Form vorgelegt werden.
3. Abstimmungsleitung
Alle Fragen in Bezug auf die Form von Dokumenten und deren Gültigkeit sowie Fragen zur Form, der Teilnahmeberechtigung
(einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme einer abgegebenen Stimme werden von dem Abstimmungsleiter
entschieden, der vorbehaltlich des geltenden Rechts endgültig und verbindlich entscheidet.
4. Beschlussmehrheit und Wirksamkeit der Beschlüsse
§ 12 (a) und (b) der Anleihebedingungen i.V.m. § 5 Absatz 4 SchVG schreiben folgende Mehrheitserfordernisse vor:
Die Gläubiger entscheiden mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte.
Beschlüsse, durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geändert wird, insbesondere wenn sie einen Gegenstand der
§ 5 Absatz 3 Nr. 1 bis Nr. 9 des SchVG betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 % der an der
Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Da die TOP'e 1 und 2 keine Änderung der Anleihebedingungen vorsehen, gilt die einfache
Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte.
Die Abstimmung ohne Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden
Schuldverschreibungen vertreten (das „Erforderliche Quorum").
Die Emittentin wird die Abstimmungsergebnisse unverzüglich, voraussichtlich am nächsten Werktag nach dem Ende des
Abstimmungszeitraums bekanntmachen.
Für den Fall, dass die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte, weist die Emittentin bereits jetzt darauf hin,
dass beabsichtigt ist, erforderlichenfalls gemäß § 18 Absatz 4 Satz 2, § 15 Absatz 3 Satz 2 SchVG eine sog. zweite
Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung über die hierin bekannt gemachten Beschlussgegenstände
einzuberufen.
Eine solche zweite Gläubigerversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig. Dies gilt auch für die TOP'e 1 und 2.
Im Hinblick auf Beschlussgegenstände, für die eine Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden
Stimmrechte erforderlich ist, ist sie dann beschlussfähig, wenn die anwesenden Gläubiger wertmäßig mindestens 25% der
ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

790 Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Schuldverschreibungen. Hinsichtlich der
Beschlussgegenstände, für die eine einfache Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte ausreicht, wäre das
Erreichen eines Quorums in einer solchen zweiten Versammlung nicht erforderlich.
Alle Stimmen, die gegenüber dem Notar in Bezug auf die Abstimmung ohne Versammlung abgeben werden, müssen für die sog. zweite
Gläubigerversammlung erneut abgegeben werden.
5. Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Emittentin im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung erfolgen im Wege der Veröffentlichung
(i) im Bundesanzeiger sowie auf der (ii) auf der Website der Emittentin unter www.Planethic.de/ IR.
Kopien aller Bekanntmachungen, Mitteilungen und Pressemitteilungen sind ferner beim Notar verfügbar.
6. Beendigung oder Änderungen der Abstimmung
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Aufforderung zur Stimmabgabe behält sich die Emittentin das Recht vor, im Rahmen
des anwendbaren Rechts und etwaiger vertraglicher Beschränkungen, vor Beginn des Abstimmungszeitraums nach eigenem Ermessen
die Abstimmung zu beenden oder zu ändern. Die Emittentin wird eine solche Beendigung oder Änderung unverzüglich bekanntmachen.
7. Ergänzungen der Gegenstände zur Beschlussfassung und Gegenanträge
Jeder Gläubiger ist berechtigt, zu den in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Gegenständen der
Beschlussfassung nach Maßgabe der Vorschriften des SchVG eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der
„Gegenantrag"). Gegenanträge sollten so rechtzeitig gestellt werden, dass diese noch vor dem Beginn des Abstimmungszeitraums
den Anleihegläubigern zugänglich gemacht werden können. Die Emittentin wird etwaige ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig
zugegangene Gegenanträge unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin veröffentlichen.
Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können nach Maßgabe
der Vorschriften des SchVG verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das
„Ergänzungsverlangen").
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind vor Beginn der Abstimmung in Textform (per E-Mail, Fax oder Post) an den
Abstimmungsleiter oder die Emittentin zu übermitteln.
Bei der Übermittlung eines Gegenantrags und/ oder der Stellung eines Ergänzungsverlangens ist ein Nachweis über die Inhaberschaft
an den Schuldverschreibungen durch Vorlage eines Besonderen Nachweises (dazu oben) zu erbringen. Bei einem Ergänzungsverlangen
muss sich aus dem oder den vorgelegten Besonderen Nachweisen ferner ergeben, dass der oder die Gläubiger, der oder die beantragen
einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, (gemeinsam) 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
8. Anfechtungsrecht der Gläubiger
Nach dem SchVG hat jeder Gläubiger das gesetzliche Recht, jeden gefassten Beschluss der Gläubigerversammlung innerhalb eines
Monats nach der Bekanntmachung desselben gemäß den Bestimmungen des SchVG anzufechten. Gemäß diesen Bestimmungen
müssen die Inhaber, die an der Abstimmung teilgenommen haben, gegen das Abstimmungsergebnis innerhalb von zwei Wochen nach
der Bekanntmachung der Beschlüsse schriftlich Widerspruch erheben, um eine Anfechtungsklage beim zuständigen Gericht einreichen
zu können.
9. Anfragen zur Unterstützung
Anfragen zur Unterstützung beim Ausfertigen und Absenden von Stimmen oder anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dieser
Aufforderung zur Stimmabgabe sowie Ersuche um zusätzliche Kopien dieser Aufforderung zur Stimmabgabe oder anderer relevanter
Dokumente können an den Notar unter den in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden.
Alle Fragen bezüglich der Dokumente und deren Gültigkeit, der erforderlichen Form und Übermittlungsart (E-Mail, Fax, Post),
Teilnahmeberechtigung und Anerkennung der Stimmen (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) werden von dem Notar
entschieden, wobei deren Entscheidung vorbehaltlich des anwendbaren Rechts endgültig und bindend ist.
Die Gläubiger sind für die Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen für die Teilnahme am Abstimmungsverfahren selbst
verantwortlich.
10. Disclaimer
Diese Aufforderung zur Stimmabgabe stellt weder (i) ein Kauf- oder Tauschangebot bzgl. der Schuldverschreibungen noch ein
Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots bzgl. der Schuldverschreibungen noch (ii) ein Angebot, eine
Aufforderung zu einem Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder einer anderen Rechtsordnung zum Verkauf stehende Wertpapiere dar. Die Aufforderung zur Stimmabgabe gilt nicht in
Rechtsordnungen, in denen es rechtswidrig ist, solche Aufforderungen zu machen bzw. zu erhalten bzw. entsprechende Stimmen
abzugeben.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe erfolgt nicht an oder von einer Person, an oder von der es nach den geltenden Wertpapiergesetzen
rechtswidrig ist, solche Aufforderungen zu machen oder zu erhalten bzw. entsprechende Stimmen abzugeben. Die Verbreitung dieser
Aufforderung zur Stimmabgabe könnte rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, in deren Besitz diese Aufforderung zur
Stimmabgabe gelangt, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und sie beachten. Personen, die diese Aufforderung zur
Stimmabgabe verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Jede Nichteinhaltung derartiger Beschränkungen
kann eine Verletzung des jeweiligen Landes darstellen.
11. Eigene Prüfung durch Gläubiger
Die Aufforderung zur Stimmabgabe stellt keine Empfehlung oder Aufforderung des Abstimmungsleiters (oder seiner jeweiligen Vertreter
oder Gehilfen) dar, über die vorgeschlagene Abberufung des bisherigen bzw. die Bestellung eines neuen Gemeinsamen Vertreters und
der Ausgestaltung der Rechte desselben abzustimmen.
Die Gläubiger werden dringend gebeten, alle in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe enthaltenen Informationen sorgfältig zu prüfen
und sich mit ihren Rechts-, Anlage- und Steuerberatern zu beraten und eigenständig zu entscheiden, ob sie ihre Zustimmung zu den
Beschlussvorschlägen erteilen. Bevor sie eine Entscheidung in Bezug auf die Aufforderung zur Stimmabgabe treffen, sollten die
Gläubiger ferner bedenken, dass die Beschlüsse - sobald sie in Kraft treten - für alle Schuldverschreibungen gelten und jeder Gläubiger
an diese Beschlüsse gebunden ist.

791 12. Abstimmungsleiter
Die Emittentin hat den Notar zum Abstimmungsleiter im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung ernannt. Der
Abstimmungsleiter wird die Abstimmung durchführen. Der Abstimmungsleiter wird die Stimmberechtigung jedes Gläubigers auf der
Grundlage der vorgelegten Nachweise feststellen und ein Verzeichnis der stimmberechtigten Gläubiger erstellen. Die Kontaktdaten des
Abstimmungsleiters sind auf der letzten Seite dieser Aufforderung zur Stimmabgabe aufgeführt.
13. Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe und der Abstimmung ohne
Versammlung
Die Emittentin trägt die Kosten für die Aufforderung zur Stimmabgabe und die Abstimmung ohne Versammlung und zahlt alle damit
zusammenhängenden Kosten, Gebühren und Aufwendungen mit Ausnahme der Kosten, Gebühren und Aufwendungen, die einzelnen
Inhabern im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung entstehen (insbesondere für den Besonderen Nachweis oder den
Sperrvermerk).
14. Dokumentation
Die folgenden Unterlagen werden ab dem heutigen Tag bis zum Ablauf des Abstimmungszeitraums auf der Website der Emittentin unter
www.Planethic.de/ IR abrufbar sein:
- Die Aufforderung zur Stimmabgabe auch im Bundesanzeiger
- Das Muster-Stimmformular
- Das Muster für eine Stimmrechtsvollmacht
- Die Anleihebedingungen
15. Hinweise zum Datenschutz
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gilt die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Emittentin nimmt den Schutz
der personenbezogenen Daten ihrer Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung sehr ernst. Im Folgenden möchten wir
Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. Die Emittentin verarbeitet zur Verwaltung der Anleihe und der
anstehenden Gläubigerabstimmung die folgenden Datenkategorien von Ihnen: Kontaktdaten, Anzahl und Gesamtnennbetrag der von
Ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Institut, Depotnummer; ggf. Daten zu einem von
Ihnen benannten Vertreter. Die Emittentin verarbeitet diese Daten ausschließlich, um die Verträge über die Schuldverschreibung zu
erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und um gesetzliche Pflichten (z. B. aus dem Schuldverschreibungsgesetz) zu erfüllen. Wir
speichern Ihre Daten solange dies durch gesetzliche Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben
ist. Ihre oben genannten Daten werden im Auftrag der Emittentin empfangen und ggf. an die Emittentin sowie weitere Dienstleister,
Rechtsanwälte und Steuerberater weitergeleitet, welche die Emittentin bei der Organisation der anstehenden Stimmabgabe
unterstützen. Die Emittentin ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Sie können uns kontaktieren,
wenn Sie Auskunft über die gespeicherten Daten haben möchten, ein anderes Betroffenenrecht (etwa die Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung oder Datenherausgabe) geltend machen möchten oder der weiteren Nutzung Ihrer Daten
widersprechen möchten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Emittentin, auch zu den Ihnen zustehenden
datenschutzrechtlichen Rechten und den Möglichkeiten uns zu kontaktieren, finden Sie in unseren detaillierten Datenschutzhinweisen
unter https://planethic.de/datenschutzerklaerung-planethic/.
Im Oktober 2026
Planethic Group AG, Berlin
Der Vorstand
Notar Dr. Dirk Otto; Frankfurt am Main
Abstimmungsleiter
ANLAGE 1: MUSTER STIMMFORMULAR
Notar Dr. Dirk Otto
Anleihe Planethic Group AG: Abstimmung ohne Versammlung
Lindenstraße 15,
60325 Frankfurt am Main,
Bundesrepublik Deutschland Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
Es wird auf die Aufforderung zur Stimmabgabe der Planethic Group AG bezogen auf die EUR 10.000.000 7,5% Schuldverschreibungen
2020/ 2030 (ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF) (die „Aufforderung zur Stimmabgabe") sowie auf die Abstimmung ohne
Versammlung, die von 00:00 Uhr (MEZ) am 30. Oktober 2026 bis 12:00 Uhr (MEZ) (Mittag) am 2. November 2026 stattfinden wird,
Bezug genommen.
Die in der Aufforderung zur Stimmabgabe definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in diesem
Stimmformular verwendet werden, es sei denn, ihnen wird in diesem Stimmformular eine andere Bedeutung zugewiesen.
1. Wichtige rechtliche Informationen:
Das ausgefüllte Stimmformular zusammen mit einem Besonderen Nachweis und einem Sperrvermerk muss innerhalb des
Abstimmungszeitraums, der um 00:00 Uhr (MEZ) am 30. Oktober 2026 beginnt und um 12:00 Uhr (MEZ) (Mittag) am 2. November
2026 endet, in Textform (z.B. Post, Fax, E-Mail) bei der oben genannten Adresse des Abstimmungsleiters eingehen.
Stimmen, die vor oder nach dem Abstimmungszeitraum bei dem Abstimmungsleiter eingehen, werden nicht berücksichtigt und sind
wirkungslos. Zur Vermeidung einer verfrühten Stimmabgabe wird empfohlen, von der Botenregelung in nachstehend Ziff. 4 Gebrauch
zu machen.
Dieses Stimmformular wird aktualisiert, falls ein oder mehrere Gegenanträge und/ oder neue Gegenstände zur Beschlussfassung
gestellt werden; ein aktualisiertes Formular wird unter www.Planethic.de/ IR zur Verfügung stehen.
2. Angaben zum Gläubiger:

792 (a) Name / Firma:
(b) Anschrift:
(c) Nennbetrag der vom Gläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen (ISIN DE000A254NF5):
3. Ausübung des Stimmrechts
Gläubiger müssen eines der Kästchen bezüglich der vorgeschlagenen Beschlussgegenstände ankreuzen.
Durch Ankreuzen gebe ich/ geben wir meine/ unsere Stimme in Bezug auf die von mir gehaltenen Schuldverschreibungen bezüglich der
vorgeschlagenen Beschlussgegenstände, die in der Aufforderung zur Stimmabgabe beschrieben ist, wie folgt ab:
Beschlussgegenstand TOP 1 - Abberufung des bestehenden gemeinsamen Vertreters
[]Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Beschlussgegenstand TOP 2 - Bestellung eines neuen gemeinsamen Vertreters
[]Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
4. Botenregelung
Gläubiger, die von dieser Botenregelung Gebrauch machen wollen, müssen das nachstehende Kästchen ankreuzen.
Die Angestellten des Notars Dr. Dirk Otto in Frankfurt m Main,
Sabine Filler und Sabrina Farbmacher
werden jeweils einzeln und unter Freistellung von der persönlichen Haftung beauftragt, das von mir, Gläubiger, an die Geschäftsräume
des Abstimmungsleiters übersandte Stimmformular als Erklärungsboten innerhalb des Abstimmungszeitraums (also erst nach dessen
Beginn) an den Abstimmungsleiter zu übergeben.
[ ] Ja, ich möchte von der Botenregelung Gebrauch machen.
5. Datenschutz
Der Unterzeichnende willigt hiermit vorsorglich ein, dass der Abstimmungsleiter persönlichen Daten des Gläubigers (insbesondere
Name, Wohnort, Details zu den von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen) für Zwecke der Erstellung des Teilnahmeverzeichnis der
Abstimmung ohne Versammlung in ein solches Verzeichnis aufnehmen und anderen Gläubigern zur Verfügung stellen wird.
Unterschrift
Name und Titel des Unterzeichnenden
Datum
ANLAGE 2: FORMULAR STIMMRECHTSVOLLMACHT
Zu übermitteln an:
Notar Dr. Dirk Otto, Anleihe Planethic Group AG: Abstimmung ohne Versammlung, Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main,
Bundesrepublik Deutschland Telefax: +49 (0)69 975828-28 E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
STIMMRECHTSVOLLMACHT
Es wird auf die Aufforderung zur Stimmabgabe der Planethic Group AG bezogen auf die EUR 10.000.000 7,5% Schuldverschreibungen
2020/2030 (ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF) (die „Aufforderung zur Stimmabgabe") sowie auf die Abstimmung ohne
Versammlung, die von 00:00 Uhr (MEZ) am 30. Oktober 2026 bis 12:00 Uhr (MEZ) (Mittag) am 2. November 2026 stattfinden wird,
Bezug genommen.
Die in der Aufforderung zur Stimmabgabe definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in dieser Vollmacht verwendet
werden, es sei denn, ihnen wird in dieser Vollmacht eine andere Bedeutung beigemessen.
VOLLMACHT
Name:
Anschrift:
als Gläubiger von Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A254NF5)
Ich/Wir ermächtige(n) hiermit:
mit folgendem Wohnsitz / Geschäftssitz:
als Stimmrechtsvertreter (der „Bevollmächtigter")
mit der Befugnis mich / uns bei der Abstimmung ohne Versammlung zu vertreten, mit dem Recht, im Umfang der Vollmacht
Untervollmacht zu erteilen und meine unsere Stimmrechte auf der Abstimmung ohne Versammlung auszuüben.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Bevollmächtigte wird angewiesen, die Vollmacht wie folgt auszuüben:
Beschlussgegenstand TOP 1 - Abberufung des bestehenden gemeinsamen Vertreters
[]Ja

793 [ ] Nein
[ ] Enthaltung
Beschlussgegenstand TOP 2 - Bestellung eines neuen gemeinsamen Vertreters
[]Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Im Zweifelsfall ist diese Vollmacht im weitest möglichen Umfang auszulegen.
Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen
Unterschrift
Name und Titel des Unterzeichnenden
Datum
Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 26.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Aufhebung des Verfahrens