Aufhebung des Verfahrens

planen - bauen GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur planen - bauen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 91 IN 32/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 32/22
Registerbezug
Krefeld, HRB 18264
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Niering
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
200.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der An- und Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die Errichtung von Häusern in eigenem und fremdem Namen durch Dritte, ferner die Baubetreuung sowie der Handel mit Waren aller Art.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 32/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18264 eingetragenen planen - bauen GmbH, Oberstraße 3, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Christa Mülder, Gildestraße 6, 47665 Sonsbeck

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 32/22
Amtsgericht Krefeld, 04.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Verteilungsverzeichnis
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
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