Schlusstermin
Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH
Zülpich
Das Amtsgericht Bonn hat zur Planbau Gesellschaft für Konstruktionsverwaltung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 97 IN 29/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 29/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 24845
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bauarbeiten sowie notwendige Generalunternehmerleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24845 eingetragenen Planbau Gesellschaft für
Konstruktionsverwaltung GmbH, Guinbertstr. 1, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Drita Ibshi, Kapellenstr. 30, 53879 Euskirchen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 29/20
Amtsgericht Bonn, 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24845 eingetragenen Planbau Gesellschaft für
Konstruktionsverwaltung GmbH, Guinbertstr. 1, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Drita Ibshi, Kapellenstr. 30, 53879 Euskirchen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 29/20
Amtsgericht Bonn, 31.07.2026