Insolvenzbekanntmachung
plan74-Baukonzepte GmbH
Mendig
Das Amtsgericht Mayen hat zur plan74-Baukonzepte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2025, Aktenzeichen 7 IN 47/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/24
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 28073
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 7 IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073), vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird Herr Rechtsanwalt Peter Staroselski, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
zum Sonderinsolvenzverwalter
für die Kaduzierung der Gesellschaftsanteile der plan74-Holding GmbH mit Sitz in Mendig gegenüber dem Insolvenzverwalter derselben
Herrn Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, daselbst,
bestimmt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter Dr. Bornemann ist infolge des Verbotes des Selbstkontrahierens an der Kaduzierung der Gesellschaftsanteile gehindert; es war daher ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann vom Schuldner mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 04.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073), vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird Herr Rechtsanwalt Peter Staroselski, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
zum Sonderinsolvenzverwalter
für die Kaduzierung der Gesellschaftsanteile der plan74-Holding GmbH mit Sitz in Mendig gegenüber dem Insolvenzverwalter derselben
Herrn Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, daselbst,
bestimmt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter Dr. Bornemann ist infolge des Verbotes des Selbstkontrahierens an der Kaduzierung der Gesellschaftsanteile gehindert; es war daher ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann vom Schuldner mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 04.08.2025