Forderungsprüfung
Plak, Earl Gerard
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Plak, Earl Gerard eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2021, Aktenzeichen 36p IN 263/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36p IN 263/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 180940
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.01.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36p IN 263/19
36p IN 263/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Earl Gerard Plak, geboren am 27.07.1969, Mollwitzstraße 12, 14059 Berlin
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 19.01.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 bis Nr. 8 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
36p IN 263/19 Amtsgericht Charlottenburg, 20.01.2021
36p IN 263/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Earl Gerard Plak, geboren am 27.07.1969, Mollwitzstraße 12, 14059 Berlin
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 19.01.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 bis Nr. 8 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
36p IN 263/19 Amtsgericht Charlottenburg, 20.01.2021