Forderungsprüfung
PK Dienstleistungen & Montageservice UG (haftungsbeschränkt)
Wilthen
Das Amtsgericht Dresden hat zur PK Dienstleistungen & Montageservice UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 542 IN 692/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 692/23
- Registerbezug
- Dresden, HRB 41460
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 692/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PK Dienstleistungen & Montageservice UG (haftungsbeschränkt), Karl-Marx-Straße 28, 02681 Wilthen, Amtsgericht Dresden , HRB 41460
vertreten durch den Geschäftsführer Phil Dils
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 542 IN 692/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PK Dienstleistungen & Montageservice UG (haftungsbeschränkt), Karl-Marx-Straße 28, 02681 Wilthen, Amtsgericht Dresden , HRB 41460
vertreten durch den Geschäftsführer Phil Dils
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.