Sicherungsmaßnahme
Pizzacasa-Bonn GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Pizzacasa-Bonn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 99 IN 249/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 249/25
- Registerbezug
- Bonn, HRB 29597
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Nada Nasser
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 249/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29597 eingetragenen Pizzacasa-Bonn GmbH, Schultheißgasse 6, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shailen Ratnam, Carl-Justi-Str. 22, 53121 Bonn
Geschäftszweig: Betrieb von Restaurants sowie Lieferservice für Speisen und Getränke
ist am 24.03.2026, um 11:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 249/25
Amtsgericht Bonn, 24.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29597 eingetragenen Pizzacasa-Bonn GmbH, Schultheißgasse 6, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shailen Ratnam, Carl-Justi-Str. 22, 53121 Bonn
Geschäftszweig: Betrieb von Restaurants sowie Lieferservice für Speisen und Getränke
ist am 24.03.2026, um 11:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 249/25
Amtsgericht Bonn, 24.03.2026