Sicherungsmaßnahme
Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt)
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 105 IN 7/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 105 IN 7/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 107699
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Thomas Becker
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- IT-Dienstleistungen, SAAS (Software as a service), Verkauf von Software und Marketing.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 7/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107699 eingetragenen Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 26a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Moritz Geppert,
Geschäftszweig: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen
ist am 27.01.2026, um 09:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 7/26
Amtsgericht Saarbrücken, 27.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107699 eingetragenen Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 26a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Moritz Geppert,
Geschäftszweig: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen
ist am 27.01.2026, um 09:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 7/26
Amtsgericht Saarbrücken, 27.01.2026