Sicherungsmaßnahme

Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt)

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 105 IN 7/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 7/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 107699
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
27.01.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thomas Becker
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
IT-Dienstleistungen, SAAS (Software as a service), Verkauf von Software und Marketing.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 7/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107699 eingetragenen Pixelfree Studio Germany UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 26a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Moritz Geppert,

Geschäftszweig: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen

ist am 27.01.2026, um 09:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

105 IN 7/26
Amtsgericht Saarbrücken, 27.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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