Forderungsprüfung
Piskon, Jacek Josef
Bad Nenndorf
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Piskon, Jacek Josef eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 47 IN 83/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 83/25
- Registerbezug
- Hannover, HRA 101093
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 11.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
47 IN 83/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jacek Josef Piskon, geb. am 26.09.1965, Horster Feld 1, 31542 Bad Nenndorf, ehemaliger Inhaber der Fa. Gastro-Service Jacek Piskon e.K., Milchstraße 1, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRA 101093), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 11.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 11.09.2026