Sicherungsmaßnahme
Pisacane Information Services GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Pisacane Information Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 70j IN 203/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 203/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 27797
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Jochen Müller
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung von nationalen und internationalen Geschäftskontakten für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Rahmen von Vertriebs- und Beschaffungsanalysen. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Informationsgewinnung durch Datenbankabfragen, Auswertungen von sekundärstatistischem Material sowie die telefonische Informationsbeschaffung. Die gewonnenen Daten werden wissenschaftlich …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 203/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27797 eingetragenen Pisacane Information Services GmbH, Hohenstaufenring 30 - 32, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Pisacane, Hohenstaufenring 30 - 32, 50674 Köln
Geschäftszweig: die Vermittlung von nationalen und internationalen Geschäftskontakten für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Rahmen von Vertriebs- und Beschaffungsanalysen etc.
ist am 01.10.2025, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 203/25
Amtsgericht Köln, 01.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27797 eingetragenen Pisacane Information Services GmbH, Hohenstaufenring 30 - 32, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Pisacane, Hohenstaufenring 30 - 32, 50674 Köln
Geschäftszweig: die Vermittlung von nationalen und internationalen Geschäftskontakten für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Rahmen von Vertriebs- und Beschaffungsanalysen etc.
ist am 01.10.2025, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 203/25
Amtsgericht Köln, 01.10.2025