Forderungsprüfung
Pipe Systems GmbH
Rotenburg (Wümme)
Das Amtsgericht Walsrode hat zur Pipe Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 11 IN 64/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 64/19
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 71437
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Import, Export, Großhandel und Vertrieb und die Fertigung von: Armarturen, Fittings, Rohren, Rohrzubehör, Guss- und Schmiedeprodukten, elektronischen und elektrischen Waren und anderen Waren aller Art.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 64/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pipe Systems GmbH, Große Straße 14, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 71437), vertr. d.: 1. Axel Klee, Lilienstraße 8, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), 2. Ingmar Klee, No´n Stüh 11, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 15.07.2026
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 15.07.2026