Forderungsprüfung
pink.gg Solutions GmbH
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur pink.gg Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 1500 IN 1867/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1867/23
- Registerbezug
- München, HRB 253423
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 1867/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pink.gg Solutions GmbH, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Emilius Fabian Kirsten und Wilmsmann Jona
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 253423
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 - 38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pink.gg Solutions GmbH, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Emilius Fabian Kirsten und Wilmsmann Jona
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 253423
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 - 38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026