Sicherungsmaßnahme

Pickartz Systeme GmbH

Tönisvorst

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Pickartz Systeme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2025, Aktenzeichen 500 IN 414/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 414/25
Registerbezug
Krefeld, HRB 9132
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joachim C. Mohlitz
Stammkapital
52.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Planung, die Produktion, die Montage sowie der Handel von und mit Ladeneinrichtungen einschließlich Zubehör, die Verarbeitung von Metallen und alle den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 414/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9132 eingetragenen Pickartz Systeme GmbH, Lenenweg 23, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Pickartz, Lenenweg 15 , 47918 Tönisvorst

Geschäftszweig: Planung, Produktion, Montage sowie Handel von und mit Ladeneinrichtungen einschließelich Zubehör, Verarbeitung von Metallen

ist am 18.12.2025, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 414/25
Amtsgericht Krefeld, 18.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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