Sicherungsmaßnahme
PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.09.2019, Aktenzeichen 145 IN 596/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 596/19
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA HRA 20577
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.09.2019
- Rechtsform
- KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Biner Bähr
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 596/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20577 eingetragenen
PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG, Lehner Straße 19 - 23,
42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB
28280 eingetragene PIAD Verwaltungsgesellschaft PG-SG GmbH, Lehner Straße 19 -
23, 42655 Solingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sven Erik Hansen,
Lehner Str. 19 - 23, 42655 Solingen und Matthias-F. Burmann, Lehner Straße 19 -
23, 42655 Solingen
ist am 20.09.2019, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr,
Friedrich-Ebert-Str. 84, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
145 IN 596/19
Amtsgericht Wuppertal, 20.09.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20577 eingetragenen
PIAD Produktionsgesellschaft Solingen mbH & Co. KG, Lehner Straße 19 - 23,
42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB
28280 eingetragene PIAD Verwaltungsgesellschaft PG-SG GmbH, Lehner Straße 19 -
23, 42655 Solingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sven Erik Hansen,
Lehner Str. 19 - 23, 42655 Solingen und Matthias-F. Burmann, Lehner Straße 19 -
23, 42655 Solingen
ist am 20.09.2019, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr,
Friedrich-Ebert-Str. 84, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
145 IN 596/19
Amtsgericht Wuppertal, 20.09.2019